So werdet ihr aktiv gegen Tierquälerei in Zoos und Tierparks

In Zoos fristen Tiere, in kleinen und kargen Gehegen ihr Dasein. Lest hier, was ihr bei Missständen in Zoos und Tierparks tun könnt.

23.Mai 2023

Tiere, die in ihren kleinen und kargen Gehegen teilnahmslos ihr Dasein fristen, kontinuierlich im Kreis laufen oder mit ihren Körpern permanent hin und her schaukeln, sind in deutschen Zoos und Tierparks kein seltener Anblick. Die Enge und Beschäftigungslosigkeit machen die Tiere krank und viele von ihnen entwickeln sogar sichtbare Verhaltensstörungen, welche Ausdruck schweren seelischen Leidens sind.

Viele Zoo- und Tierparkbesucher:innen sind schockiert über die Haltungsbedingungen und den Zustand der Tiere, haben jedoch zu diesem Zeitpunkt die Einrichtung mit Eintrittsgeldern bereits unterstützt. Umso wichtiger ist es, die festgestellten Missstände nicht einfach hinzunehmen, sondern aktiv dagegen vorzugehen.

1. Gespräch mit den Verantwortlichen suchen

Sprecht das Personal vor Ort an und weist auf die von Ihnen festgestellten Missstände hin. Teilt dem Zoo oder Tierpark auch nach Ihrem Besuch per Telefon oder E-Mail mit, dass ihr die beobachteten Missstände nicht hinnehmen, den Zoo bzw. Tierpark nicht mehr besuchen und auch Freund:innen, Bekannte und Verwandte dazu auffordern werdet, den Zoo bzw. Tierpark ebenfalls zu meiden.

Gorilla mit Schürfwunden an den Händen

2. Missstände bei der zuständigen Behörde melden

Die Haltung von Tieren in Zoos und Tierparks ist in Deutschland leider nicht durch ein verbindliches Gesetz geregelt – dagegen sträubt sich die Zoo-Lobby seit Jahren -, sondern lediglich durch Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft festgelegt. In den folgenden Dokumenten können die konkreten Vorgaben zur Haltung einzelner Tierarten eingesehen werden: 

Leider erfüllen die meisten Zoos und Tierparks noch nicht einmal diese Mindestanforderungen, denn die Angaben des 2014 überarbeiteten Säugetiergutachtens wurden bisher kaum umgesetzt. Die aktuellen Haltungsempfehlungen werden den natürlichen Bedürfnissen der Wildtiere zwar in keiner Weise gerecht, sie stellen jedoch zumindest eine Grundlage dar, um Verbesserungen für die Tiere erreichen zu können.

Eisbär brüllt in die Luft

Zuständig und verantwortlich für die Bedingungen in Zoos und Tierparks ist das örtliche Veterinäramt. Dieses ist in der Regel auf Landkreisebene in dem jeweiligen Landratsamt oder in den Stadtverwaltungen größerer Städte angesiedelt. Bitte kontaktiert das zuständige Veterinäramt und schildert genau, was ihr beobachtet habt. Bestenfalls sollten die folgenden Informationen an die Behörde übermittelt werden:

  • Anzahl der Tiere, die in dem Gehege untergebracht sind
  • Größe des Geheges (möglichst genau mit Quadratmeterangaben)
  • Gesundheitszustand und Verhalten (hat das Tier äußerlich erkennbare Wunden, lahme Pfote/n oder zeigt es auffällige Verhaltensweisen, wie Aggression oder sich permanent wiederholende Bewegungsabläufe?)
  • Fotos oder Videos, auf denen das gesamte Gehege zu sehen ist, sowie gegebenenfalls einzelne Nahaufnahmen der Tiere mit Datum

Weist zudem auf die allgemeinen Haltungsempfehlungen in den oben genannten Gutachten hin und bittet um eine Überprüfung der Haltung sowie um die Anordnung zur Einhaltung der Mindestanforderungen.

Weitere Tipps zur Vorgehensweise findet ihr unter Tierquälerei.de

Elefant im Zoo

3. Zoos und Tierparks meiden

Solange es Menschen gibt, die Geld dafür ausgeben, eingesperrte und verhaltensgestörte Tiere zu sehen, wird es Zoos geben. Bitte besucht diese Tiergefängnisse nicht und bittet auch eure Familie und Freunde, Zoos und Tierparks zu meiden.